moorhuhn hat geschrieben:Mein Scheinwerfer hat weder Motorradprüfzeichen noch eNummer und ist trotzdem eingetragen.
BW hat geschrieben:Wenn er kein anderes Prüfzeichen (z.B. DOT) hat ist diese Eintragung ohne lichttechnisches Gutachten keinen Pfifferling wert!
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und [b]Lichtquellen für Scheinwerfer[/b] -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,
moorhuhn hat geschrieben:... sonst könnte man sich keinen US Import o.ä. in Deutschland zulassen, was ja meist kein Problem ist.
BW hat geschrieben:Wenn er kein anderes Prüfzeichen (z.B. DOT) hat ist diese Eintragung ohne lichttechnisches Gutachten keinen Pfifferling wert!
WIRKUNG DER BELEUCHTUNG IN ETWA NACHGEWIESEN
moorhuhn hat geschrieben:Und einen TÜV Prüfer zu finden, der so eine "Wirkung in etwa nachgewiesen" Eintragung macht steht wieder auf nem anderen Blatt. Ob mit oder ohne DOT Nummer. Keine Ahnung, ob das jeder darf oder obs da einschränkungen gibt.
kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. Ist aber egal geworden. Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß, bevor ne antwort kommt, kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.
kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. Ist aber egal geworden. Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß, bevor ne antwort kommt, kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.
kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. ..
kay73 hat geschrieben:..Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß,....
kay73 hat geschrieben:.. bevor ne antwort kommt, ..
kay73 hat geschrieben:.. kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.
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