Reifenbindung

Technische Fragen und Antworten zu allen Modellen.

Re: Reifenbindung

Beitragvon oolo » Mittwoch 19. Oktober 2011, 15:52

Ich habe meine Bindung auch austragen lassen :aetsch: :aetsch: ohne probleme ;)

Kann dir gerne nee PN schicken mit nem richtigen TÜVer, den du gerne anrufen kannst :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: iss allerdings in MG :greatsmile:
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Re: Reifenbindung

Beitragvon rocky » Mittwoch 19. Oktober 2011, 21:01

Ska hat geschrieben:Das Argument die Reifenbindung austragen zu lassen, habe ich auch in dem Gespräch mit dem Werkstattmeister vorgetragen. Er meinte daraufhin, dass es zwar möglich ist, aber auch nur halblegal. Derjenige der die Reifenbindung austrägt, übernimmt dann zwar die Verantwortung, aber im Zweifelsfall, würden die Herstellerangaben zählen.

.........................................


Die Reifenbindung austragen zu lassen ist nach Aussage von Herrn Dipl. Ing. keine komplette Alternative um auf der sicheren Seite zu sein.
Möglich ist es jedoch sich einen bestimmten Reifentyp durch ein sogenanntes "Fahrgutachten" in die Papiere eintragen zu lassen.




:kratz:


wenn ich das jetzt halbwegs verstanden habe , trägt ein deutscher Prüfer die Fabrikatsbindung also nicht wirklich aus , sondern "überschreibt" sie mit einem übergeordneten Text , welcher anscheinend meistens "Reifen nur von einem Hersteller zulässig" lautet

der Grundsatz " Fabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten " bleibt aber weiterhin bestehen , auch wenn dieser Satz dann nicht mehr explizit in den Fahrzeugpapieren auftaucht

und maßgeblich bleibt die dem Hersteller für eine bestimmte Baureihe/Modellreihe erteilte Betriebserlaubnis laut KBA , insofern sie solche Beschränkungen enthält und diese nicht ausdrücklich durch nachträgliche Freigaben der Hersteller aufgehoben werden

richtig ? :ka:
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Goose » Mittwoch 19. Oktober 2011, 21:29

Bei uns ist das so, das der TÜVer explizit den Text " Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" streichen lässt, und das auch in Form einer Kopie des Fahrzeugscheines mit Streichung der Stelle mit nem Sigelstempel versieht, und dieses dann als Bestandteil des Gutachtens welches wir bekommen mit einbaut.

Beim Straßenverkehrsamt wird dann im Computer der Satz dann auch entfernt, und die neue Fassung eingetragen. Der bleibt bei meinen Gutachten also gar nicht mehr in der EDV.

Unser TÜV Prüfer hat sich beim letzten mal sogar so über den scheiß Satz aufgeregt, das er beim Straßenverkehrsamt angerufen hat und gefragt hat warum der speziell bei der GS immer drin steht. Die besagte Fabrikatsbindung ist schon 1998 von Suzuki zurückgezogen worden, und existiert damit gar nicht mehr.

Ergo lasen wir immer etwas austragen, was wir gar nicht austragen müssen! Bezahlen Geld für etwas, was automatisch vom System immer wieder eingepflegt wird, weil besagtes System gar nicht aktualisiert wird, weil das Amt bzw. das KBA da anscheinend kein Interesse dran hat.

Andersherum trägt das Straßenverkehrsamt auch nix ein, was vom TÜV nicht durch ein Gutachten bestätigt wird, aber so pauschale Sätze machen sie ohne nachzudenken.

Das ist in meinen Augen nur Geldmacherei.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon ZRX-Man » Mittwoch 19. Oktober 2011, 21:47

LRA Erding hat ich übrigens geweigert, den Satz auszutragen, sie "stünden nicht über dem KBA"... :roll:

Bin mal gespannt, was nächstes Jahr passiert, wenn ich das erste Mal mit dem Conti in eine Kontrolle oder dann übernächstes Jahr zum TÜV komme.... :crazy:

Übrigens, bei der 1100er / 1200er ZRX isses wie bei der SV, Lenkkopfwinkel, Nachlauf und Radstand sind etwas anders...
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Re: Reifenbindung

Beitragvon schnubbi » Mittwoch 19. Oktober 2011, 21:50

Die S und N unterscheiden sich nur in der Verkleidung, dem Lenker und der Übersetzung. Eine längere Schwinge wurde erst bei der ABS-Version verwendet, soweit ich weiß.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Goose » Mittwoch 19. Oktober 2011, 22:04

@ Horst: Aber es zeigt mir das es zwischen zwei Landkreisen die nebeneinander liegen schon zwei verschiedene Handhabungen eines Gesetzes gibt.

BZW: Das beide eigentlich keine Ahnung haben, dann können die ja Macht eigener Arroganz auch ne Eintragung vom TÜV verweigern. Warum weigern die sich eine vom TÜV angeordnete Änderung einzutragen. Sonst jammern die ja auch, der TÜV müsse alles abnehmen. Im Zweifel hast du ja ein Gutachten wo das drin steht.

Und ich denke, wenn die Polizei was zu meckern hat, glauben die eher dem TÜV als ner Tante von der Zulassungsstelle.

Denke an die Geschichte mit Sonjas Führerschein und Österreich, die Aussage es gibt ne Dienstanweisung war ja Spitze! Völlig sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit... Deutsche Dienstanweisung gilt doch auch in Österreich, wir sind doch EU.....
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Re: Reifenbindung

Beitragvon rocky » Mittwoch 19. Oktober 2011, 22:08

Goose hat geschrieben:
Ergo lasen wir immer etwas austragen, was wir gar nicht austragen müssen! Bezahlen Geld für etwas, was automatisch vom System immer wieder eingepflegt wird, weil besagtes System gar nicht aktualisiert wird, weil das Amt bzw. das KBA da anscheinend kein Interesse dran hat.

Andersherum trägt das Straßenverkehrsamt auch nix ein, was vom TÜV nicht durch ein Gutachten bestätigt wird, aber so pauschale Sätze machen sie ohne nachzudenken.

Das ist in meinen Augen nur Geldmacherei.


das tut zwar bei diesem Thema nichts zur Sache , aber Tobi hatte ja ausdrücklich spam erlaubt

also:

war heute auch beim Tüv
um mir die Nichtnachrüstbarkeit auf Euro3 bei meinem 96er Sprinter (Feinstaubplakette) bestätigen zu lassen
bräuchte ich eigentlich für die Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bereichs innerhalb des mittleren Rings

war letztes mal schon ein Kampf ( der Wisch gilt immer nur für ein Jahr ), aber diesmal hab ich beschlossen aufzugeben ( ich bin auch etwas erkältet - was meine Laune trübt ) - mir die 10 € Bearbeitungsgebühr wieder auszahlen zu lassen und stattdessen eine nicht ganz legale aber deutlich billigere Alternative in Anspruch zu nehmen - anstatt mir , wie es ein anständiger Bürger machen würde , eine zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen


wenn man immer nur legal unterwegs ist kommt man ja vor lauter Rechtschaffenheit zu nichts

irgendwann ist dann auch mal gut
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Ska » Mittwoch 19. Oktober 2011, 23:19

rocky hat geschrieben:
wenn man immer nur legal unterwegs ist kommt man ja vor lauter Rechtschaffenheit zu nichts

irgendwann ist dann auch mal gut


Schon klar, aber du wirst aufgrund eines Mangels an der Feinstaubplakette nicht für Personenschäden verantwortlich gemacht.
Wenn dein Sprinter mehr rausbläßt, wird man das nicht als relevant für einen Personenschaden einordnen. Wenn mir das Motorrad in einer Rechtskurve wegrutscht und ich irgendjemanden im Gegenverkehr (beispielsweise einen anderen Motorradfahre oder Radfahrer) abräume, sehr wohl. Dann wird nach den Reifen geschaut werden. Aus meiner Erfahrung sucht eine Versicherung immer nach Gründen nicht zu zahlen. Das mit den falschen Reifen und ohne Betriebserlaubnis, für das betreffende Motorrad, ist schon mal ein super Angriffspunkt. Ich habe keine Lust in Regress genommen zu werden. Auch wenn ich manche Sachen und Entscheidungen in Deutschland sehr stark in Frage stelle, möchte ich mich doch an so etwas halten. Ein stiller Protest nützt mir nichts.


schnubbi hat geschrieben:Die S und N unterscheiden sich nur in der Verkleidung, dem Lenker und der Übersetzung. Eine längere Schwinge wurde erst bei der ABS-Version verwendet, soweit ich weiß.


Das war auch mein Gedankengang. Die N hat aber angeblich einen anderen Lenkkopfwinkel und es macht schon in der Fahrdynamik einen Unterschied, ob man ein baugleiches Motorrad mit oder ohne Verkleidung fährt ;)

Ich hatte das damals auch nicht bedacht. Aber es geht ja nicht nur um gemütlichen Landstraßenbetrieb, sondern man fährt ja auch schon mal mit 180 km/h+ über die Autobahn. Wenn da seitens des Herstellers oder der Fahrer, welche ja auch daran interessiert ist das Produkt zu verkaufen, schon Zweifel aufkommen sollte ich meine Entscheidung mit dem PiRo2 auch überdenken. Allzu wenig verstehe ich von Motorrädern auch nicht, aber ich stelle gewisse Expertenmeinungen nicht in Frage, sonder verlasse mich auch auf manche Sachen. Die Leute die so etwas testen sind schon wesentlich mehr Motorräder und auch schon öfter in ganz anderen Grenzbereichen, als ich gefahren.
Wenn es nicht unbedenklich ist, dann werde ich am besten umrüsten und fertig. Einen Personenschaden zu verursachen ist schon traurig genug. Dafür sein ganzes Leben noch zahlen zu dürfen und knapp an der Pfändungsgrenze zu sein noch wesentlich trauriger. Ist natürlich ein Worst-Case-Szenario, aber dennoch nicht auszuschließen.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Sid » Donnerstag 20. Oktober 2011, 05:30

Andere Länder, andere Sitten.


Ich habe in der Schweiz für die Kilokante überhaupt! (ok fast) keine Reifenvorschriften. Ich muss ausschliesslich folgendes beachten:

- Vorne und Hinten selber Hersteller (nicht selber Reifen!)
- Geschwindigkeitsindex muss fürs Motorrad passen, ich brauch also nen Reifen der für 260km/h zugelassen ist.

Bei Polizeikontrollen ist denen sogar das Wurst, hauptsache genug Profil. Selbst schon erlebt, Kumpel hatte auf ner CBR 600 vorne nen Conti und hinten nen Michelin drauf. (Weil er den noch plattfahren wollte). Die Streife hat uns einzig auf das "knappe" Profil des Hinterreifens aufmerksam gemacht.

Ich hatte den Pilot Road II übrigens auf der Kilokante drauf. Hat ne gute Laufleistung gehabt, trotz Deutscher Dosenbahn mit deutlich über 200km/h....
Das einzige was mich geärgert hatte war dass er bei grossen Schräglagen kibbelig wurde.

Also auf eine N, die max. iwas um die 200-220 läuft, kann man den ohne Bedenken aufziehen.

Zum PiPo II noch ein Wort. Sicher ein schöner Reifen, aber solang es noch den normalen PiPo gibt würd ich mir den holen, ist einiges günstiger und kann bei grosser Schräglage das, was der Road II nicht mehr kann. Ob er soo viel schlechter ist als der PiPo II, glaub ich nicht.


Grüssle :winke:
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Re: Reifenbindung

Beitragvon schnubbi » Donnerstag 20. Oktober 2011, 06:54

Ich glaube eigentlich nicht, dass der Reifen im Test durchgefallen ist, sondern dass er gar nicht getestet wurde. Aber als angehender Beamter muss man sich natürlich korrekt verhalten. :mrgreen:
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Goose » Donnerstag 20. Oktober 2011, 07:59

ich hatte das oben schon mal geschrieben, die Reifenhersteller testen nicht alle Bikes der letzten 10 Jahre, das könnten die niemals mit dem verkauf der neuen Reifen finanzieren...... redet nur keiner drüber.

Aber vielleicht sollte man den besagten Satz noch mal genau lesen...

"Reifenbindung gem. der Betriebserlaubnis beachten" = es ist zu beachten. da steht nicht das man nichts anders fahren darf.

Bedeutet das der Motorradhersteller einen Reifen vorgibt.

Reifenhersteller können aber eine Reifenfreigabe erteilen. = Hersteller prüft es, und kann ja sagen, ist aber nur eine Freigabe, keine Eintragung.

TÜV/Dekra Prüfer können eine Reifenfreigabe erteilen, oder auf die Verwendung von einem Hersteller und Typ festlegen. = Die Jungs vergeben Betriebserlaubnisse, die prüfen ganz andere Dinge als einen Reifentyp.

Und wie wir das schon so oft auch bei Eintragungen hatten, viele Prüfer haben keine Ahnung von Motorrädern, kommen dann wieder mit Fahrtest/Abgaßtest usw.

Fährste zu einem der Ahnung hat, dauert das ganze keine 20 Minuten und der Käse ist gegessen.

Ist wie bei Lehrern, die haben zwar nen Lehrplan, aber auch den Spielraum ihn umzusetzen.

@Ska: du kannst natürlich wieder auf einen Reifen wechseln der freigegeben ist, hast das Problem aber dann wieder, wenn die Reifen die du genau fahren kannst nicht mehr zu bekommen sind. Aber das wird ja noch was dauern.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Hansafan » Donnerstag 20. Oktober 2011, 10:31

Ska hat geschrieben:
Wenn es nicht unbedenklich ist, dann werde ich am besten umrüsten und fertig. Einen Personenschaden zu verursachen ist schon traurig genug. Dafür sein ganzes Leben noch zahlen zu dürfen und knapp an der Pfändungsgrenze zu sein noch wesentlich trauriger. Ist natürlich ein Worst-Case-Szenario, aber dennoch nicht auszuschließen.


Ich kann deinen Ruf nach Mami verstehen, aber er ist in diesem Fall unbegründet.

Der Haftpflichtversicherer kann unter folgenden Voraussetzungen z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung leistungsfrei werden:

1. BE erloschen (+)

2. Rückgriff nach §§ 23 ff. VVG (§ 23 VVG)
a) nicht unerhebliche Gefahrerhöhung (-) (--> Prüfung wäre zu Ende)
b) Kenntnis von Gefahrerhöhung (+)
c) Schuldhaftes Handeln (+)
d) Kausalität zwischen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versicherungsfalls (-)

3. Begrenzung des Rückgriffs der Höhe nach (§§ 5 III,6 III,7 KfzPflVV KfzPflVV Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung)


Es reicht also nicht aus, dass du mit erloschener BE herumfährst und dann einen Unfall baust. In deinem Fall wäre die Prüfung bereits bei Punkt 2a) beendet, denn der PiRo2 ist die Weiterentwicklung des PiRo1, der ist deutlich besser in den Fahreigenschaften (ich fahre den übigens selbst auch, der ist auch der Serienbereifung, für die die BE ja besteht, in allen Belangen überlegen).
Und aus Punkt 3 ergibt sich, warum du nicht bis an dein Lebensende für einen etwaigen Drittpersonenschaden zahlen müsstest. Das mag nun alles sehr theoretisch klingen, aber die Versicherer und auch die Rechtsprechung können den Maßstab des gesunden Menschenverstands nicht immer außer Kraft setzen. ;)

Das lässt noch außer Betracht, dass die BE streng genommen nicht erlischen dürfte (da eben keine Gefahrerhöhung vorliegt) und ebenso die von Goose angesprochenen wettbewerbsrechtlichen Gründe, die eine Reifenbindung gar nicht zulassen.

Du kannst also deine Sorge ablegen, dein Gewissen entlasten und den PiRo2 oder besser den 3 weiterfahren.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon rocky » Donnerstag 20. Oktober 2011, 13:49

andererseits muss sich ska ja nicht dafür rechtfertigen die Vorschriften genauestens einhalten zu wollen

wir können zwar versuchen ihm das schlechte Gewissen beim Piro2 auszureden , aber letztlich muss er selbst entscheiden womit er sich am sichersten fühlt

und wie schnubbi schon sagte - es muss auch Vorbilder geben an denen sich die jüngeren orientieren können
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Goose » Donnerstag 20. Oktober 2011, 14:17

Da hast du natürlich recht micha.

Nur man sollte auch nicht blind nem Werkstattfritzen oder so nem TÜVprüfer glauben, wenn es auch eleganter geht.

Die Kosten die da auf Ihn zukommen, sind ja auch nicht unerheblich.

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Re: Reifenbindung

Beitragvon kasapv » Freitag 21. Oktober 2011, 18:35

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Re: Reifenbindung

Beitragvon derAlte » Freitag 21. Oktober 2011, 19:06

Frage:

Ska hat geschrieben: ... Als ich es abgeholt habe, hat mir der Werkstattmeister gesagt, dass meine Reifen (Michelin Pilot Road 2 ) nicht für die SV zugelassen sind. Die SV ist Baujahr 2002 und eine N....


Antwort:

capture_21102011_184932.jpg


http://www.michelin.de/motorradreifen/on-road-reifen/

Dort ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDF hinterlegt.

VG Gerhard
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon Ska » Freitag 21. Oktober 2011, 19:46

Danke Gerhard, aber du hast dich wohl verlesen. Pilot Road II ist da nicht bei. Unter dem gleichen Link habe ich auch meine Informationen erhalten.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon derAlte » Freitag 21. Oktober 2011, 20:04

Hast Recht. Hab nach dem PiPo2 gesucht.
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Re: Reifenbindung

Beitragvon schnubbi » Samstag 22. Oktober 2011, 02:20

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Re: Reifenbindung

Beitragvon derAlte » Samstag 22. Oktober 2011, 19:13

schnubbi hat geschrieben:Schon mal diesen Thread gelesen?
http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... d#p9643637

Hab ich gestern schon gelesen, hab aber die "97/24/EG Kap 1 (pdf-Dokument Seite 37) " nicht finden können. Hast du 'nen Link?

VG Gerhard

P.S. Habe gestern aber eine andere interessante"Entdeckung" gemacht: Im Fahrerhandbuch meiner SV 650 S K3 wird als Luftdruck angegeben: vorne 2,25 bar, hinten 2,5 bar. Michelin gibt aber für den Pilot Road 2, den ich fahre, vorne 2,5 bar und hinten 2,9 bar an. Also immer schön beim Reifenhersteller nacht dem Reifendruck schauen.

Bridgestone gibt für den BT 45 bei der GS 500 vorne nur 2 bar statt 2,25 bar an.
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