REIFENFABRIKATSBESTIMMUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTENist ja im eigentlichen Sinne keine Fabrikatsbindung
sondern nur ein rechtlicher Hinweis darauf , dass eventuell bestehende Einschränkungen bezüglich der freien Reifenwahl laut der vom KBA erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis für diese Fahrzeugreihe weiterhin zu beachten sind , obwohl im Schein seit dem 4. Oktober 2005 nicht mehr "namentlich " auf eine solche hingewiesen wird
eine "namentliche" Fabrikatsbindung sah früher in etwa so aus
Beispiel:
BRIDGESTONE 130/70 17 62H BATTLAX BT 45 R TL
in den neuen Papieren steht aber bei diesem Beispiel nur noch die Größe :
130/70 17 62H
wenn aber bei der Erstzulassung eine Beschränkung bestand , ist diese trotzdem weiterhin gültig
und genau darauf weißt der allgemeine Zusatz
REIFENFABRIKATSBESTIMMUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTENhin
und zur weiteren Verwirrung...
Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind aus dem jeweiligen Serienreifen-Katalog des Herstellers zu erfahren.
und
Entscheidend ist das Datum der Zulassung......
Beim Serienreifenkatalog gilt:
Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren ohne diese beim TÜV eintragen zu lassen.
Für alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 gilt:
1.) Ich habe noch die alten Papieren (KZF-Schein bzw. Brief): Ich darf nur die Reifen fahren, die in den Papieren aufgeführt sind.
Wenn ich Reifen aus dem Serienreifenkatalog fahren will, kann ich dies zwar tun, muss aber beim TÜV die Reifen nachträglich eintragen lassen.
2.) Ich habe bereits neue Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) da mein Auto nach dem 1.10.05 bereits einmal umgemeldet worden ist:
Auch hier gilt, das ich die Reifen, die nicht aus den alten Papieren mit in die neuen übertragen worden sind, nochmals beim TÜV eintragen lassen muss. Technisch kein Problem allerdings ist halt der "Bürokratieakt" zu vollziehen und der TÜV erhält ca 35 EUR für die Eintragung und Abnahme.
man muss sich also bei Motorrädern bei denen vor 2005 eine Fabrikatsbindung bestand und somit de facto noch besteht , die Winterreifen vom TÜV eintragen lassen