Thema ABE

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Beitragvon Alex » Freitag 28. Mai 2010, 15:52

Ich war gerade beim TÜV und wollte die Rastenanlage von Lucas eintragen lassen (Teilegutachten) und der Prüfer meinte dann, dass er mit der Eintragung die ABE's vom Lenker, Bremsscheibe, Stahlflexleitung etc ungültig würden und auch eingetragen werden müssen.
Dies hat er damit begründet, dass die ABE's nur für Fahrzeuge gelten die technisch im Originalzustand sind.
Habt ihr da die gleichen Erfahrungen gemacht oder war das nur ein Paragraphenreiter?

...ganz davon abgesehen, dass er den SV-Umbau gar net gut fand
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Re: Thema ABE

Beitragvon acid » Freitag 28. Mai 2010, 15:57

Dann wird ja automatisch eine ABE ungültig, wenn du zwei Teile damit hast... halte ich für Quatsch.

Mag sein, dass die nur für Originalfahrzeuge gelten, aber die Teile an denen die ABE-Teile dran hängen sind doch original (Gabelbrücke, Bremspumpe etc.). Damit kannste kontern ;)

Bzw. ich würde gleich zu nem andern Prüfer gehen, statt mich mit so nem Zipfel rumzuschlagen.
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Re: Thema ABE

Beitragvon Alex » Freitag 28. Mai 2010, 16:00

glaubst du wirklich, dass ich da noch einmal hin fahre :unschuld:
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Re: Thema ABE

Beitragvon rocky » Freitag 28. Mai 2010, 16:02

Ich frag immer bei der Anmeldung nach , ob grad einer da ist der sich mit Eintragungen am Motorrad auskennt

..ansonsten lass ich mir nen Termin geben
_______________________________________________________ ... 690ccm reichen vollkommen :unschuld:
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