wer hätte gedacht, dass nicht klappbare Rasten unzulässig sind...
PEOPLES hat geschrieben: eu-recht geht über recht der einzelnen länder
PEOPLES hat geschrieben: warnblinkanlage muss nen rotes anzeigelicht haben -> ist bei mir auch nicht so
verbali hat geschrieben:Habsch grad keine Lust mir das PDF runter zu laden.
Mit welcher Begründung sollen denn starre Fußrasten verboten sein?
Fußrasten § 30 StVZO // 2002/24 EG, §§ 30, 61 StVZO
Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
beiliegen ( in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die
evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine "Eintragungspflicht” aufgeführt.)
verbali hat geschrieben:Ich sehe starre Rasten als Sicherheitsgewinn für mich, und als zusätzlichen Schutz fürs Fahrzeug.
Desshalb habe ich sie, und werde sie behalten. Ob legal, semilegal, illegal oder scheissegal!
Farbe ist nur nach StVZO vorgeschrieben!
Wirste wohl ne Zulassung nach EG-Rili haben.
Goose hat geschrieben:Ich finde das schon komisch, die Gimbelrasten für die GS mit gültigem Gutachten haben alle starre Rasten.
Und ich habe bis jetzt auch nie Probleme deswegen bekommen.
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