verbali hat geschrieben:Ich denke das Ja. Aber ich suche noch nach der Bestätigung.
swm hat geschrieben:Die Vor-Ort-Graukittel erzählen leider zu oft zu unterschiedliche Sachen
Demenz hat geschrieben:swm hat geschrieben:Die Vor-Ort-Graukittel erzählen leider zu oft zu unterschiedliche Sachen
Dann mußte halt "den richtigen" fragen
kay73 hat geschrieben:Könnt man also den Killschalter, sofern die Elektrik das zuläßt, beispielsweise mit Heizgriffen belegen?
kasapv hat geschrieben:kay73 hat geschrieben:Könnt man also den Killschalter, sofern die Elektrik das zuläßt, beispielsweise mit Heizgriffen belegen?
Glaube nicht, dass der TUEV das erlaubt. Das waere doch etwas verwirrend, Wenn's bike umfaellt und du die Griffheizung anmachst.
DEKRA hat geschrieben:Sehr geehrter Herr *****,
eine Vorschrift zum Vorhandensein eines sogenannten Not-Aus-Schalters gibt
es weder in den nationalen (StVZO) noch in den internationalen
(EG-Richtlinien) Regelwerken.
Es existiert lediglich eine Kennzeichnungs-Vorschrift für einen freiwillig
vorhandenen, zusätzlichen Schalter als "Motorabstelleinrichtung".
Ich hoffe die Auskunft hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichem Gruß
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