TÜV nach 2,5 Jahren

Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Speedymaus » Sonntag 13. Juni 2010, 08:25

Gut, vielleicht hilft ja das weiter? :
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon derAlte » Sonntag 13. Juni 2010, 09:18

Das trifft hier nicht zu, denn das Fahrzeug ist ja angemeldet und hat abgestempelte Kennzeichen. Es geht gar nicht darum, ob und wohin das Fahrzeug gefahren wird. Die Ordnungswidrigkeit besteht in der Fristversäumnis.

capture_13062010_090818.jpg


D.h. wenn das Fahrzeug in der eigenen Garage steht, du hast das Garagentor offen, ein Rennleiter sieht, dass die Plakette ungültig ist, bist du reif.

Wenn du dagegen das Fahrzeug abmeldest, dann darfst du zum Zwecke der Wiederzulassung mit dem Möp zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren, sofern du eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung hast.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Tiggalot » Sonntag 13. Juni 2010, 11:06

Knibbel die blöden Plaketten selbst vom Schild, fahr zum TÜV und sag danach bei der Zulassungsstelle da haben Vandalen zugeschlagen ;)
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 11:58

Tigga- die Tüver sind nicht blöd!
Und- HU-Termin steht auch in der Zulassung!
Weshalb auch jede Idee im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle in die Hose gehen kann. Die Ämter sind untereinander oft viel besser vernetzt als man es glauben will. Und ne Kopie vom Schein ist verdammt schnell gezogen!

Zu den Kosten der HU: Nein, mußt nur einmal zahlen. Der letzte Termin ist 1,5Jahre überfällig, den holst Du jetzt nach, und hast damit die Plakette für das nächste halbe Jahr.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Tiggalot » Sonntag 13. Juni 2010, 17:34

kay73 hat geschrieben:Tigga- die Tüver sind nicht blöd!

Dachte TÜVer interessieren in diesem Fred keinen. Sind alle mehr um den Hinweg besorgt, weil die Raubritter in grün ja hinter jedem Gebüsch rund ums TÜV-Gelände und heimische Garagen nur darauf lauern zuzuschlagen wenn einer mit der falschen Plakettenfarbe aufkreuzt.

Und ich dachte immer ich sei paranoid :kratz:

Meiner Ansicht nach wird hier reine Panikmacherei betrieben. Fahr hin und wenn sie dich erwischen, dann hast du eben Pech gehabt. Steh zu deinem Fehler und in Zukunft gehst du immer brav zum TÜV.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon derAlte » Sonntag 13. Juni 2010, 18:23

GSdriver hat geschrieben:Oder muss ich mit ner Strafe rechnen...?


Was hat das bitteschön mit Panikmache zu tun, wenn man diese Frage versucht rechtlich korrekt zu beantworten? Was er aus den Antworten macht, ob er das Risiko hoch oder niedrig einschätzt, ob er sich 2 Payback-Punkte leisten kann oder nicht (siehe Herby), dass muss er doch schließlich selber entscheiden.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 18:28

Naja klar ist das Panikmache. :roll:
In der Realität ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß man kontrolliert wird, nahezu null.... :aua:

Und ich frage mich immer noch, welche Plakette oder was auch immer Tigga von nem deutschen Kennzeichen knibbeln will, um die überfällige HU zu vertuschen. :kratz: Ich komm auf kein sinnvolles Ergebnis! :ka:

Keine Ahnung, wie alt GSdriver ist, wie lange die Fahrerlaubnis schon in seinem Besitz, ob noch Probezeit oder nicht, ob sich Punkte da so günstig auswirken....
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Tiggalot » Sonntag 13. Juni 2010, 21:11

@Kay
Und ich dachte immer die Schweizer sind die einzigen die keinen Sinn fuer Ironie oder Sarkasmus haben.

@DerAlte
Frage ob es eine Strafe zu befuerchten gibt waere mit "Ja, 40 Teuronen und 2 Punkte" erledigt gewesen. Aber wenn ich Kommentare lese wie den folgenden, dann sehe ich da keinen sachdienlichen Hinweis zur Beantwortung der Frage
derAlte hat geschrieben:D.h. wenn das Fahrzeug in der eigenen Garage steht, du hast das Garagentor offen, ein Rennleiter sieht, dass die Plakette ungültig ist, bist du reif.


So, ich halt mich hier ab jetzt raus. Koennt also anfangen den Tunnel von seinem Grundstueck, auf dem er die Maschiene im Keller versteckt haelt, zum TUEV zu planen, damit er an den Raubrittern vorbei kommt
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 21:36

Und ich weiß damit immer noch nicht, was Tigga vom Kennzeichen knibbeln will!
Weiß er es selber nicht mehr?

Es geht hier nicht darum, ob wer hinter jedem Gebüsch lauert oder schon die Hofeinfahrt im Kameraobjektiv hat. Es geht darum, was kann passieren.
Wenn dazu Ratschläge kommen, wie er möglichst keinen Verdacht erwecken und trotzdem zur HU kommt, auch, wenn die "Grünen" direkt hinter ihm fahren (was zumindest mir hier in Schwerin nicht so selten passiert), ohne, daß er dann sofort die Brieftasche zücken und möglicherweise dann zu einer Nachschulung gehen zu müssen, ist das sicher schon zum Teil OffTopic.
Wird aber dem Betroffenen noch helfen.

Und der Hinweis vom Alten war "sachdienlich", war es doch nur der Widerspruch zu den vorherigen Posts. Wo eben gesagt wurde, daß es legal sei, mit abgelaufener HU zur Prüforganisation zu fahren. Das mag dem Schweizer jetzt gefallen oder nicht, ist aber so.......


P.S. Tunnel geht auch, aber Hänger mit der Karre drauf (wenn der Hänger technisch i.O. ist und die Plakette gültig ;) ) ist bedeutend schneller und billiger. Sonst ist die HU nachher wirklich 24 Monate abgelaufen und er muß gleich 2mal die HU zahlen....
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Drifter76 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:01

Was ihr hier für einen Wind macht...
Der TÜV kann abgelaufen sein, solange er will. Jedenfalls solange sich das Fzg auf dem einem Privatgelände befindet. Da kann kein Berittener irgendetwas wollen.
Fahre ich mit abgelaufenem TÜV spazieren, bekomme ich Bußgeld und Punkte.
Wenn aber der erste Weg direkt zum TÜV führt (Termin vorausgesetzt), dann ist das sehr wohl erlaubt, auf eigenen Rädern dorthin zu fahren. Das zurückdatiert wird, sollte klar sein. Bei mehr wie 2 Jahren Fälligkeit wird die doppelte Prüfgebühr fällig, aber es wird nur eine Plakette geklebt. ;)
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:13

Und immer noch: Stimmt nicht! :aua:
Selbst auf Deinem Privatgelände ist das Überschreiten des HU-Termins strafbar!
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon moog71 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:14

:popcorn:
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon ZRX-Man » Sonntag 13. Juni 2010, 22:15

:zzz:


:aua:

:wut: :wut: :wut:
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Aber mit dem richtigen Spielzeug ist es nie zu spät für eine glückliche Kindheit!!!

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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon oolo » Sonntag 13. Juni 2010, 22:27

:shock:

Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.

Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:31

Fand schon immer witzig, was Fahrlehrer alles so erzählen.
:muah:
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon oolo » Sonntag 13. Juni 2010, 22:32

kay73 hat geschrieben:Fand schon immer witzig, was Fahrlehrer alles so erzählen.
:muah:


und du weisst alles??? :kratz:
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Drifter76 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:37

kay73 hat geschrieben:Und immer noch: Stimmt nicht! :aua:
Selbst auf Deinem Privatgelände ist das Überschreiten des HU-Termins strafbar!

Woher willst du das wissenbzw woher hast du diese Info?
oolo hat geschrieben:
kay73 hat geschrieben:Fand schon immer witzig, was Fahrlehrer alles so erzählen.
:muah:


und du weisst alles??? :kratz:

Anscheinend schon. :P

Oftmals hat man zu den Häusern /Wohnungen Parkplätze, die für die Mieter/ Bewohner reserviert und somit privat sind. Diese Parkplätze sind Privatparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Steht dort das Fzg mit abgelaufener HU gibts ein Knöllchen, richtig?
Steht das Fzg dagegen auf einem Privatgelände oder in einer Garage, darf der TÜV abgelaufen sein, solange er will.
Zuletzt geändert von Drifter76 am Sonntag 13. Juni 2010, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:48

JAAA!!!!!!!!! Nennt mich "ALLWISSEND"!!!!!!!!!
Huldiguungen aber bitte nur zwischen 12 und 13 Uhr! :bigsmile:


@OOLO: Nö, weiß nicht alles. Aber ich lese gerne, wenn ich etwas wissen will. Bervorzugt: Alles, was ich kriegen kann!

@Drifter: Du bist Fahrlehrer? Und was kann ich dann für Deine bisherige Unwissenheit zu diesem Thema? Woher ich das wissen will? Frag doch Oolo, woher er das Zitat hat!
Alternativ: Wenn Du googlest findest Du HUNDERTE Einträge, die ALLE genau diesen Inhalt haben.... ;)


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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:52

Drifter76 hat geschrieben:Oftmals hat man zu den Häusern /Wohnungen Parkplätze, die für die Mieter/ Bewohner reserviert und somit privat sind. Diese Parkplätze sind Privatparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Steht dort das Fzg mit abgelaufener HU gibts ein Knöllchen, richtig?
Steht das Fzg dagegen auf einem Privatgelände oder in einer Garage, darf der TÜV abgelaufen sein, solange er will.




oolo hat geschrieben: :shock:

Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.

Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.




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Zuletzt geändert von kay73 am Sonntag 13. Juni 2010, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Drifter76 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:53

Das von Oolo verlinkte, stammt hierher.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... tparkplatz
Und da gehts, so wie ich oben schon schrieb, um einen Privatparkplatz, und nicht um ein Privatgelände.
Ach ja, ich weiß gewiss nicht alles und bilde mich gern weiter. Aber blöd anmachen lassen muss ich mich von DIR gewiss nicht...
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