kay73 hat geschrieben:Tigga- die Tüver sind nicht blöd!
GSdriver hat geschrieben:Oder muss ich mit ner Strafe rechnen...?
derAlte hat geschrieben:D.h. wenn das Fahrzeug in der eigenen Garage steht, du hast das Garagentor offen, ein Rennleiter sieht, dass die Plakette ungültig ist, bist du reif.
Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.
Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.
kay73 hat geschrieben:Fand schon immer witzig, was Fahrlehrer alles so erzählen.
kay73 hat geschrieben:Und immer noch: Stimmt nicht!
Selbst auf Deinem Privatgelände ist das Überschreiten des HU-Termins strafbar!
oolo hat geschrieben:kay73 hat geschrieben:Fand schon immer witzig, was Fahrlehrer alles so erzählen.
und du weisst alles???
Drifter76 hat geschrieben:Oftmals hat man zu den Häusern /Wohnungen Parkplätze, die für die Mieter/ Bewohner reserviert und somit privat sind. Diese Parkplätze sind Privatparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Steht dort das Fzg mit abgelaufener HU gibts ein Knöllchen, richtig?
Steht das Fzg dagegen auf einem Privatgelände oder in einer Garage, darf der TÜV abgelaufen sein, solange er will.
oolo hat geschrieben:Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.
Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.
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