Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.
Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.
Geschrieben von einem Juser, aus einem Forum. Kein Gesetzestext.
Dieser Juser kann sich genauso wie du irren...