Kann da Don u Kasapv nur zustimmen!
Aber, wenn ein Kraftfahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz steht, darf er das doch, egal ob 2, 3 oder 4 Räder ( meine letzte Notlösung
)
Das Einzige, was ich mir nun noch vorstellen kann, ist, wenn sich in der Nähe ein MotorradParkplatz befindet (VERMUTUNG).
Fahrradparkplätz sind (bei uns in Essen zumindest) verboten, wahrscheinlich eher weniger weil wir den Fahrradfahrern ihren Platz nehmen, sondern, weil das Abstellen von Kraftfahrzeugen an diesen Stellen Untersagt ist.
Eine offizielle Parkanleitung konnte mir damals aber auch schon mein Fahrlehrer nicht bieten. Aber man sollte das Motorrad weniger den Fahrrädern sondern eher dem Kraftfahrzeugen zuordnen, auch wenn es ähnlich Platzsparend daher kommt
, hat es immer noch nen Motor
Wer hat was Offizielles zur Regelung?