mercilessreaper hat geschrieben:es ist doch auch so, dass wenn man von dem Mangel nichts wusste und es ein Privatverkauf ist, man nicht rückwirkend dafür belangt werden kann
knoXxi hat geschrieben:mercilessreaper hat geschrieben:es ist doch auch so, dass wenn man von dem Mangel nichts wusste und es ein Privatverkauf ist, man nicht rückwirkend dafür belangt werden kann
bei arglistiger Täuschung sehr wohl
Hansafan hat geschrieben:knoXxi hat geschrieben:mercilessreaper hat geschrieben:es ist doch auch so, dass wenn man von dem Mangel nichts wusste und es ein Privatverkauf ist, man nicht rückwirkend dafür belangt werden kann
bei arglistiger Täuschung sehr wohl
Wie soll man denn arglistig täuschen, wenn man den Mangel nicht kannte?!
knoXxi hat geschrieben:bei arglistiger Täuschung sehr wohl
cHa0s hat geschrieben:knoXxi hat geschrieben:bei arglistiger Täuschung sehr wohl
und auch dann ist man auf das wohlwollen des richters angewiesen. ich kenne einen fall, bei dem ein verschwiegener 2keur schaden nach der gerichtsverhandlung mit einer 200eur zahlung des beklagten beglichen wurde.
schnubbi hat geschrieben:Der erste Link klappt nicht, aber was er im 2. Link beschreibt ist ja extrem. Zum Glück verkaufe ich fast nie was über Ebay und das wird jetzt auch so bleiben.
schnubbi hat geschrieben:Du Doof.
schnubbi hat geschrieben:Hat ja auch lange genug gedauert.
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