acid hat geschrieben:Nicht zugelassen, alte (hässliche) Form.
ebay-shop hat geschrieben:Die integrierten LED-Blinker können Sie optional anschließen, bei originalen Fahrzeugen sind keine zusätzlichen Widerstände notwendig. In Kombination mit den integrierten Blinkern ist das LED-Rücklicht nicht E-geprüft und im Bereich der STVO nicht zulässig....
kay73 hat geschrieben:alte Form: stimmt!
häßliche Form: Kann doch keiner was für Deinen (häßlichen) Geschmack!
lights4all hat geschrieben:
Hi Kai,
das Rücklicht hat eine gültige e-Nummer direkt aufs Glas gestanzt (diese wird erst ungültig, wenn die Blinker mit angeschlossen werden). Leider eine gesetztliche Gradwanderung, die Rückleuchte selbst ist geprüft und gültig, aber der Gesetzgeber schreibt leider den Mindestabstand von Blinker zu Blinker von 24 cm vor - der hier leider nicht eingehalten wird, da die Leuchte kleiner ist. Eine Kennzeichenbeleuchtung ist ebenfalls integriert, leider kann man diese auf dem Foto nicht ganz so gut erkennen - es schimmert leicht bläulich unter der Rückleuchte.
Falls Du noch Fragen hast, meld Dich doch morgen telefonisch unter 0234-541**** - ab neun Uhr.
verbali hat geschrieben:wenn sie am Fahrzeug montiert ist muss sie Funktionsfähig, und zugelassen sein.
verbali hat geschrieben:@ Kay: leider hat der Verkäufer da unrecht, denn jegliche am Fahrzeug befindliche Beleuchtungseinrichtung muss zugelassen sein.
Du darfst dir auch keine Unterbodenbeleuchtung anbauen, und sagen: "ist ja nicht angeschaltet/eingesteckt"
wenn sie am Fahrzeug montiert ist muss sie Funktionsfähig, und zugelassen sein.
acid hat geschrieben:TÜV und Dekra haben auch eMail Adressen und die brauchen idR nichtmal einen Tag zum Antworten.
kay73 hat geschrieben:..
Und eigentlich hatte ich nur das Rücklicht gefunden und hier vorstellen wollen.
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