Ich war gerade beim TÜV und wollte die Rastenanlage von Lucas eintragen lassen (Teilegutachten) und der Prüfer meinte dann, dass er mit der Eintragung die ABE's vom Lenker, Bremsscheibe, Stahlflexleitung etc ungültig würden und auch eingetragen werden müssen.
Dies hat er damit begründet, dass die ABE's nur für Fahrzeuge gelten die technisch im Originalzustand sind.
Habt ihr da die gleichen Erfahrungen gemacht oder war das nur ein Paragraphenreiter?
...ganz davon abgesehen, dass er den SV-Umbau gar net gut fand