Multiman hat geschrieben:Der A begrenzt (A2) wird auf 35KW angehoben d.h. die GS darf immer offen gefahren werden...
Neue Fahrerlaubnisklasse A2 Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A beschränkt wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 und definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg; ferner darf dieses Kraftrad nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.
Mit BE darf ich jetzt ja max. 3500+3500kg bewegen, und das ist im Gegensatz zum alten Klasse 3 ja auch schon Kinderkram.
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