Reifenbindung ?

Reifenbindung ?

Beitragvon King Madness » Montag 6. Juni 2011, 22:45

Habe mir heute mal die Papiere der BMW etwas genauer durchgelesen.
Ich habe den
- alten Fahrzeugbrief
- die (für ungültig erklärte) Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- und die Zulassungsbescheinigun Teil II (früher Fahrzeugbrief)

Im alten Fz-Brief sind nur die standartmäßigen Eintragungen plus ein paar Infos zu
  • m Verkleidung...
  • Wahlweise mit Einzelsitz...
  • Ziffer 14 ...
  • M.ABE AUGN.GEN..:FABR-SCHILD U.FAHRGESTNR.AM R.RAHMEN UEB:GETR-GEHAEUSE ???
In ZB II stehen KEINE Bemerkungen, ausser das er ausgetauscht wurde in ZB II

in der ZB I (Fahrzeugschein)
  • m Verkleidung...
  • Wahlweise mit Einzelsitz...
  • Ziffer 14 ...
  • M.ABE AUGN.GEN..:FABR-SCHILD U.FAHRGESTNR.AM R.RAHMEN UEB:GETR-GEHAEUSE ???
  • REIFENFABRIKATSBESTIMMUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN
Wieso steht die Reifenbindung nur im Fahrzeugschein ?
Wo finde ich die passenden Freigaben ?
Viele Grüße
Ralf Georg
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon Sid » Montag 6. Juni 2011, 22:53

www.bmw-motorrad.de hat geschrieben: K 100 RT, K589 - Behörde
Typschlüsselnummer: 0505

Reifentyp vorn Dimension vorn Reifentyp hinten Dimension hinten Bemerkung


Bridgestone


Battlax BT 45 F 100/90-18 56V TL Battlax BT 45 R 130/90-17 68V TL 18


Michelin


Macadam 50 E Front 100/90-18 56V TL Macadam 50 Rear 130/90-17 68V TL



BMW Motorrad empfiehlt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers einzuholen und mitzuführen.


Auf der BMW-HP unter Reifenfreigabe zu finden. ;)


edit: Ansonsten hier mal stöbern.
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon Goose » Montag 6. Juni 2011, 23:01

Du kannst auch zum TÜV fahren und dir die Reifenbindung austragen lassen.
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon schnubbi » Dienstag 7. Juni 2011, 02:58

Und welche Reifen darf man dann ohne Reifenbindung fahren?
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon King Madness » Dienstag 7. Juni 2011, 05:47

Was mich irritiert ist, das die Reifenbindung nur im Fz-Schein zu finden ist und nicht im Fz-Brief.
Viele Grüße
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon Goose » Dienstag 7. Juni 2011, 07:10

schnubbi hat geschrieben:Und welche Reifen darf man dann ohne Reifenbindung fahren?


Jeden der in der im Schein eingetragenen Größe zu haben ist.

Bei mir z.B. steht nur drin "Reifen nur von einem Hersteller", ich kann also in meiner eingetragenen Größe alle Reifen fahren die von einem Hersteller sind, und zueinander passen.

Also z.B. vorne hinten Pilot Power, oder nen Metzler Z6 etc.

@Georg: das liegt daran, das im neuen Brief nicht so viel Platz ist, bei mir sind in dem neuen Brief nur ein oder zwei Zeilen drin. Alles was nachträglich eingetragen wurde steht in meinem neuen Brief nicht drin, deswegen hab ich damals meinen alten entwerteten Brief wieder mit bekommen als Nachweis was alles eingetragen war.

Dafür hat mein Fahrzeugschein neu(Teil 2) nun eine zusätzliche Seite.
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon kay73 » Dienstag 7. Juni 2011, 07:55

Folgendes Problem: Du hattest keine Reifenbindung drin stehen, damit mußt Du auch nicht zum Tüv oder ähnlichem und dort löhnen, sondern wieder zur Zulassungsstelle!
Das müssen sie, weil die Zulassungsstelle verbockt hat, auch wieder berichtigen.
(Und zwar kostenlos. Du hast Anspruch auf korrekte Papiere, die wurden Dir aber nicht ausgestellt.)
Die netten Damen artgumentieren gerne mal, daßsie nichts eintragen können, was nicht auch im alten Schein stand.
Netterweise fand sich dann bei mir aber demnoch mit einem Mal die Farbe (lila) und der Passus mit der Reifenbindung.
Woher sie die Farbe haben- gibts ne Datenbank?
Der Passus "Reifenbindung" ist aber standardmäßig in den neuen Zulassungsbescheinigungen drin und muß auf der Zulassungsstelle von Hand entfernt werden, weshalb
das auch gerne vergessen wird.

Goose: Nicht mehr ganz richtig. Der EU-Irrsinn kennt da keine Grenzen. In der ZB steht generell nur noch eine Reifengröße drin. Selbst, wenn das Fahrzeug auch mit anderen
Reifengrößen bewegt werden darf. (Ausnahmen: Man fährt zu einer Prüforganisation und läßt sich dort weitere Größen eintragen. Was die, weils schon alleine Geld bringt,
auch gerne tun.) Warum dann aber überhaupt eine Größe eingetragen ist? Keine Ahnung. Als Anhaltspunkt, was draufgezogen sein kann? Oder um zu wissen, welche Größe
die Serienbereifung hatte?
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon Goose » Dienstag 7. Juni 2011, 08:24

wenn wir von alten Bikes ausgehen, haben die in der Regel nur einmal Reifengrößen für vorne und hinten, daher musst du eh jede Änderung der Reifengröße eintragen lassen.

Bei meiner Dicken steht der Satz auch wieder mit drin, und unten drunter steht halt "Reifen nur von einem Herstelle" ist nur witzig, da ich keine Seriengröße mehr fahre, kann es keine "Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis" mehr geben.

Beim Corsa sollte ich mir dann die Reifengröße aussuchen die sie eintragen sollte, weil nur Platz für eine im neuen Brief ist, die anderen Größen bleiben aber gespeichert. Und damit ich keinen Ärger mit der Polizei bekomme hab ich da immer ne Kopie des alten Briefes im Handschuhfach.

Du musst also nicht wieder zum TÜV und die anderen Größen wieder neu eintragen lassen, das heißt Bestandsschutz.
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon kay73 » Dienstag 7. Juni 2011, 09:02

Aber auch mit Deinem Schein würde ich dann zur Zulassungsstelle gehen und dort darauf pochen, daß die Reifenbindung wieder herausgelöscht wird.
Weil fehlerhaft eingetragen, da, wenn die Reifenbindung herausgelöscht wurde, nicht erneut bei einer Ummeldung beispielsweise eingetragen werden darf.

Was passiert eigentlich, wenn ich ein Gebrauchtfahrzeug (PKW) kaufe, der Verkäufer mir aber nur eine neue ZB mitgeben kann, da er die alte nicht mehr besitzt?
Woher erfahre ich dann die möglichen Reifengrößen? Sag nicht, ich soll dann zur Zulassungsstelle gehen, welche Reifengrößen irgendann einmal eingetragen waren!
Mit Sicherheit weiß das dann die Zuilassungsstelle auch nicht (mehr)!

Oder der nächste Käufer einer GS dann mit dem nicht eingetragenen Reifenfabrikat/-Typ, die davor nie eingetragen, weil nicht gegeben,
aber der Passus mit der Reifenbindung steht JETZT drin.
Es ist halt nur ein Vordruck! Und da bleibt ja anscheinend auch NICHT gespeichert, daß es KEINE Reifenbindung für dies Fahrzeug gibt!
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Re: Reifenbindung ?

Beitragvon rocky » Dienstag 7. Juni 2011, 11:06

REIFENFABRIKATSBESTIMMUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN

ist ja im eigentlichen Sinne keine Fabrikatsbindung

sondern nur ein rechtlicher Hinweis darauf , dass eventuell bestehende Einschränkungen bezüglich der freien Reifenwahl laut der vom KBA erteilten allgemeinen Betriebserlaubnis für diese Fahrzeugreihe weiterhin zu beachten sind , obwohl im Schein seit dem 4. Oktober 2005 nicht mehr "namentlich " auf eine solche hingewiesen wird

eine "namentliche" Fabrikatsbindung sah früher in etwa so aus

Beispiel:

BRIDGESTONE 130/70 17 62H BATTLAX BT 45 R TL


in den neuen Papieren steht aber bei diesem Beispiel nur noch die Größe :

130/70 17 62H


wenn aber bei der Erstzulassung eine Beschränkung bestand , ist diese trotzdem weiterhin gültig

und genau darauf weißt der allgemeine Zusatz

REIFENFABRIKATSBESTIMMUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN

hin






und zur weiteren Verwirrung...


Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind aus dem jeweiligen Serienreifen-Katalog des Herstellers zu erfahren.

und

Entscheidend ist das Datum der Zulassung......



Beim Serienreifenkatalog gilt:

Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren ohne diese beim TÜV eintragen zu lassen.



Für alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 gilt:

1.) Ich habe noch die alten Papieren (KZF-Schein bzw. Brief): Ich darf nur die Reifen fahren, die in den Papieren aufgeführt sind.

Wenn ich Reifen aus dem Serienreifenkatalog fahren will, kann ich dies zwar tun, muss aber beim TÜV die Reifen nachträglich eintragen lassen.



2.) Ich habe bereits neue Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) da mein Auto nach dem 1.10.05 bereits einmal umgemeldet worden ist:

Auch hier gilt, das ich die Reifen, die nicht aus den alten Papieren mit in die neuen übertragen worden sind, nochmals beim TÜV eintragen lassen muss. Technisch kein Problem allerdings ist halt der "Bürokratieakt" zu vollziehen und der TÜV erhält ca 35 EUR für die Eintragung und Abnahme.





man muss sich also bei Motorrädern bei denen vor 2005 eine Fabrikatsbindung bestand und somit de facto noch besteht , die Winterreifen vom TÜV eintragen lassen ;)
_______________________________________________________ ... 690ccm reichen vollkommen :unschuld:
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Umbaustory: umbauen ? ich bin froh wenn ich die originalen Schrauben alle halbwegs zusammen halten kann


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