Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:38

Ich hab mal ne Frage an euch.
Nach meinem Unfall habe ich der Gegnerischen Versicherung unter anderem mitgeteilt, dass ich nach dem Unfall ja auch Anspruch auf finanziellen Ersatz von meinem Helm habe.
Daraufhin habe ich der Vers. die Daten vom Helm mitgeteilt:
Caberg 104 solo NP 189.95€ (Alter 2 Jahre)

Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, dass mir für den Helm 135€ überwiesen werden.

Die Frage lautet nun: Gab es nicht ein Gerichtsurteil, dass besagt, dass bei einem (unverschuldetem) Unfall die Schutzkleidung zum Neupreis ersetzt werden muss?

Hab schon danach gesucht, konnte dieses Urteil aber nicht finden :evil:
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:44

Mist hab grad das hier gefunden:

Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall

Dienstag 19. Juni 2007

Nach einem Verkehrsunfall streiten Motorradfahrer und die Versicherung des Unfallgegners häufig darüber, in welchem Umfang die beschädigte Schutzbekleidung nebst Helm zu erstatten sind. Hier hat das Landgericht (LG) Duisburg kürzlich einen klaren Katalog aufgestellt. Schadenersatz auf Basis des Neupreises lehnt das Gericht grundsätzlich ab. Schutzkleidung nutze sich ab und müsse entsprechend dem Umfang der Nutzung nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden.

Ein Helm ist nach Ansicht des Gerichts fünf Jahre einsetzbar. Handschuhe könne man acht Jahre nutzen, Stiefel sechs und der Rückenprotektor halte zwölf Jahre. Zur Berechnung des Zeitwertes und damit des Betrages, den der Schädiger zahlen muss, lässt sich folgende Formel aufstellen. Nach der obigen Regel wird die Restnutzungsdauer errechnet gemessen am Alter der beschädigten Sachen zum Unfallzeitpunkt. Diese Zahl wird mit dem Anschaffungspreis der neuen Kleidung am Unfalltag multipliziert. Der so errechnete Betrag wird durch die Gesamtnutzungsdauer dividiert (LG Duisburg Urteil v. 20.02.2007 - 6 O 434/05 (SVR 2007,181). Michael Winterscheidt/mid
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon verbali » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:51

Das ist dann aber wirklich neu.

Hatte bis jetzt immer 100% bekommen, Allerdings musste man dann immer die beschädigten Klamotten einschicken, und die Versicherung hat die dann behalten.

Hatte mich einmal auf 75% geeinigt, weil ich sagte das ich die Bekleidung behalten wolle, da ich gerade mit dem Helm nen paar schöne Erinnerungen verbinde.
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:51

Na super jetzt hab ich grad das hier gefunden:

Biker-zentrale.de hat geschrieben:Eine erfreuliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf getroffen:

Ein Motorradfahrer hat einen Anspruch auf die Kosten für die Neuanschaffung seines Schutzhelms, wenn der Helm bei einem Unfall einer mechanischen Belastung ausgesetzt war, da verborgene Mängel des Helms als Folge dieser Belastung nicht auszuschließen sind. Ein Abzug „neu für alt’’ ist nicht vorzunehmen.

Aus den Gründen:

Dass der Motorradhelm des K1. [Anmerkung des Verfassers: des Motorradfahrers] infolge des Unfalls aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden kann, ergibt sich unabhängig davon, ob eine äußerliche Beschädigung des Helms feststellbar ist, aus dem Umstand, dass der K1. gestürzt ist und […] unter anderem mit dem Helm gegen einen Bogenpoller vor der Feuerwehreinfahrt gestoßen ist. Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urt. V. 25. 4. 2005, Az. 1 U 195104; Urt. V. 16. 2. 2004, Az. 1 U 151103). Zudem ist auch glaubhaft, dass durch den Sturz des K1. das Visier des Helms beschädigt worden ist. […] Danach kann er […] den Nettopreis für die Neuanschaffung ‘eines vergleichbaren Motorradhelms mit vergleichbarem Visier beanspruchen. […]

Nach der Rechtsprechung des Senats findet ein Abzug „neu für alt” bei einem aus Sicherheitsgründen auszutauschenden Sturzhelm bzw. Visier nicht statt (Senat, Urt. V. 1. 10.2001, Az. 1 U 15/01).

OLG Düsseldorf, Urt. v. 20. 2. 2006 (Az: I U 137/05),
veröffentlicht in NZV 2006, Heft 8, S. 415
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon verbali » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:54

So kenne ich das eigentlich!


Aber sei froh wenn du den Carberg los wirst :mrgreen:
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 13:57

Der neue soll vermutlich ein Nolan werden. :mrgreen:

Werd die nochmal fragen wie die auf die genau 135€ kommen
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon verbali » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:04

Hat der Helm denn beim Unfall wirklich was abbekommen?
Und was ist mit dem Rest der Kleidung?
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:07

Würd ich mal stark vermuten. Das mit der Windschutzscheibe hier war mein Helm:
Bild
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon verbali » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:18

Hmmm, der scheint dann wohl wirklich was abbekommen zu haben.
Wenn die Versicherung den nicht haben will und du den Helm nicht wegwerfen willst, solltest du dann den Verschluss aus dem Helm rausschneiden, damit man nicht irgendwann vielleicht auf die Idee kommt den als Soziushelm zu benutzen.

Der Rest der Klamotten ist OK?
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:25

Die behalten sich ein Rückforderungsvorbehalt ein. Wenn ich denen den Helm zuschicke erlischt der aber.
Der Rest scheint ok zu sein.
Bin ja auf dem Auto "liegen" geblieben :roll:
Bin also nicht übern Asphalt gerutscht oder so
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon acid » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:26

Könnte auch ein Zahlendreher sein, denn wenn man die 19% MWSt abzieht, kommen 153€ raus. Bei meiner Verkleidung wurde mir auch nur der Nettopreis erstattet. Sofern ich mir tatsächlich eine neue kaufen sollte, geht die Rechnung an die Versicherung und ich bekomme auch die MWSt ersetzt. Frag einfach mal nach.
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:42

Sooo ich habe mal grad mit denen telefoniert.
Die gehen wohl von einer Lebensdauer von 7 Jahren aus und errechnen daraus den "Zeitwert".
Und den Helm muss ich denen zuschicken, damit der vernichtet werden kann.
Und denen ist auch bekannt, dass es unterschiedliche Rechtsprechungen über den Ersatz von Schutzkleidung gibt. (War klar an welchen die sich orientieren :evil: )
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon ZRX-Man » Dienstag 4. Dezember 2007, 14:46

Ich habe damals der gegnerischen Versicherung nur eine Bestellbestätigung über einen neuen Helm und die Rechnung des Alten eingeschickt und anstandslos 100 % ersetzt bekommen. :wiegeil:

Momentan streite ich allerdings mit der selben Versicherung um 25 % von meinem Auto aus Gründen der "Betriebsgefahr" (unverschuldet natürlich).... :flames:
Wenn es was für alle ist, ist es nichts für mich!
Aber mit dem richtigen Spielzeug ist es nie zu spät für eine glückliche Kindheit!!!

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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon verbali » Dienstag 4. Dezember 2007, 15:16

Wenn die den zugeschickt bekommen wollen müssen die 100% bezahlen.
Alles andere wäre ne Frechheit!

Über den Zeitwert kann man sich unterhalten wenn sie dir den Helm lassen.
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon Alex » Dienstag 4. Dezember 2007, 15:48

Tja wollt eigentlich schon am Sa beim Louis den neuen Helm kaufen habs dann aber irgendwie verpeilt :aua:
Warte jetzt bis nächste Woche wenn es die 15% auf Helme bei Polo gibt.
Das mit der Versicherung ist halt doof aber was kann ich da groß machen :ka: :wut:
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Re: Ersatz von beschädigter Schutzkleidung nach Motoradunfall

Beitragvon daniel » Dienstag 4. Dezember 2007, 18:08

Lord Loyd hat geschrieben:...Und denen ist auch bekannt, dass es unterschiedliche Rechtsprechungen über den Ersatz von Schutzkleidung gibt. (War klar an welchen die sich orientieren :evil: )


Lieg ich da nun falsch oder kann sich in Deutschland jeder aussuchen nach welcher Rechtssprechung er grad handeln will?!? :crazy:
Gibbet da net sowas wie Gerichtsstand, wenn ich ne RG von ner Firme erhalte steht da sowas, damit is dat dann bei Eventualitäten festgelegt. So sollte/könnte doch dann auch feststehen nach welcher Rechtssprechung die Versicherung handeln muss. Weis hier einer darüber mehr? :kratz:

In dem Fall bliebe noch zu klären welche/-r nun der/die relevante Gerichtstand/ -sprechung wäre: Unfallort, Versicherungssitz, Wohnort des Geschädigten,...? Spontan würd ich auf Unfallort tippen, aber das hat natürlich keine Relevanz auf die Rechtssprechung.

Nettoerstattung ist bei Geldauszahlung an Privatleuten festgesetzt, Du könntest ja auch anstatt nen Helm sonstwas kaufen, erst wenn Du (wie schon erwähnt) die Quittung vorlegst, sollten die Dir das erstatten.

Ich meine in der Fighters (Rechtsanwalt Rode, aus Wanne-Eickel :rock: ) oder sogar der ADAC hab ich das mit der Neuwerterstattung gelesen, Deine Kleidung hat bis auf Sonneneinstrahlung u Witterung ja keine Verschleißerscheinungen, erst wenn es zum Unfall kommt eben, und da greift ja nun die (hoffentlich gegnerische) Versicherung.

Versicherungen muss man auch wehement entgegentreten, man glaubt es garnet, Die zahlen solang nur Minimum, bis man ihnen die richtigen Argumente liefert...
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