Ich kann ihn ja auch mal komplett verwirren.
Ich gehe jetzt mal davon aus das du die unterschiedlichen Federwege aus verschiedenen Datenblättern der Fahrzeuge hast. Du schreibst RGV ( ich geh mal von dem VJ22B Bein aus ) hat einen Federweg von 130mm, und es hat 15mm mehr als das GS Bein.
Das bezieht sich aber auf das Federbein in dem dazugehörigen Fahrzeug mit der dazugehörigen Umlenkhebelei. Und Änderungen in der Umlenkhebelei haben recht Gravierende Auswirkungen.
Z.B.: bewirkt in der GS das Kürzen der Umlenkhebel um ca 1cm eine Anhebung des Hecks von ca. 3,5cm.
Änderungen bei den Abständen der Lager der Umlenkwippe haben deutlich gravierender Auswirkungen. so kann es theoretisch möglich sein, das das RGV Bein in der GS einen kürzeren Federweg hat als das GS bein, da die Geometrie der Umlenkung anders ist/sein kann. Vielleicht ist es auch deutlich mehr.
Ist ne Sache die man wirklich ausprobieren und ausmessen muss. Quervergleiche zu anderen Fahrzeugen sind nicht wirklich möglich.
Das bezieht sich auch auf die Federrate und die Dämpfung.
Nur weil die XYZ schwerer als die GS ist muss das Federbein nicht automatisch Straffer sein, denn es kann ja sein, das die Geometrie der Umlenkhebelei anders ist, so das bei der XYZ die Krafteinleitung geringer ist. Dann wäre das Federbein deutlich weicher, obwohl das Fahrzeug schwerer ist.
Ich weiß, das ist nicht ganz fair, ist aber leider so
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB