TÜV nach 2,5 Jahren

Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Drifter76 » Sonntag 13. Juni 2010, 22:56

Die Verpflichtung, zugelassene Fahrzeuge zur HU (TÜV) und AU vorzuführen, besteht unabhängig davon, ob sie tatsächlich im Straßenverkehr bewegt werden.

Für entsprechende Verstöße kann man deshalb auch dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommen, wenn sie auf Privatgelände bzw. in der Garage stehen.


Geschrieben von einem Juser, aus einem Forum. Kein Gesetzestext.
Dieser Juser kann sich genauso wie du irren...
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon kay73 » Sonntag 13. Juni 2010, 23:05

Noch einmal öffentlich:
Ich wollte niemanden beleidigen oder "blöd anmachen"!

Stimmt, das war nur ein User in einem Forum. Sinngemäß steht das auch hier Frag einen Anwalt....
Zuletzt geändert von kay73 am Sonntag 13. Juni 2010, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Drifter76 » Sonntag 13. Juni 2010, 23:13

Ok, dann schreib ichs mal so. Wer sein Fzg in der Garage oder auf dem Privatgelände so abstellt, das die Überwachungsorgane die Überfälligkeit der HU ablesen können, ist selber Schuld und muss zahlen. :lol:
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Re: TÜV nach 2,5 Jahren

Beitragvon Speedymaus » Mittwoch 7. Juli 2010, 00:11

Da hab ich doch zufällig auch noch was gefunden:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/wunschkennzeichen/
oder so:
--- Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem ungestempelten Kennzeichen nicht zulässig. ---
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