Autoglasmeister hat geschrieben:Hallo zusammen,
normalerweise muss jedes Teil trotz E-Zeichen eine ABE oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, denn das E-Zeichen sagt nur aus, dass das Bauteil geprüft wurde und eine Zulassung für den Strassenverkehr hat ( Material, Bruchfestigkeit, Funktion, Verletzungsgefahr usw. ) Das E-Zeichen sagt aber nicht aus, für welches Fahrzeug dieses Bauteil verwendet werden darf und welche Auflagen dabei eingehalten werden müssen. Dies steht in der ABE.
Bei Sonnendächern z.B. stehen dort auch die Einbaumaße, die eingehalten werden müssen.
Bei schwarzen Rückleuchten, ohne Katzenaugen müssen zusätzliche Reflektoren angebracht werden.
Oder ein ganz simples Beispiel :
Jeder Mercedesscheinwerfer hat ein E-Zeichen und darf ohne Eintragung nicht an einen Golf angebracht werden.
Goose hat geschrieben:@michi, gib mal mehr daten...
Obelix hat geschrieben:Goose: Was du da oben mit den Scheinwerfern ausgegraben hast, ist IMHO Blödsinn.....
Goose hat geschrieben:Obelix hat geschrieben:Goose: Was du da oben mit den Scheinwerfern ausgegraben hast, ist IMHO Blödsinn.....
Was habsch wo ausgegraben?
Goose hat geschrieben:was hindert dich dran mir ne PN zu schicken, bei dir habsch das auf dem Treffen schon mal gesehen, bei Michi weiß ich ja noch nicht mal was er vor hat
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