Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Technische Fragen und Antworten zu allen Modellen.

Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon basti3210 » Montag 17. August 2009, 16:24

Hi habe mal ne frage darf ich an meiner GS eine Auspuffanlage ohne KAT fahren ?? :kratz: :kratz:
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon Goose » Montag 17. August 2009, 16:29

das kommt auf die Austauschanlage an, wenn die Anlage eine Zulassung ohne Kat hat für dein Baujahr, dann ja.
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon verbali » Montag 17. August 2009, 16:30

schwieriges Thema . Ist aber auch nen bisserl Grauzone.

Grundsäztlich darfst du Anlagen fahren die auch die E-Nummer für die neueren GS500 haben. Auch wenn sie keinen KAT haben.


Wenn das nicht der Fall ist dann nicht.

Auch dürftest du nicht die Originalauspuffanlage der alten GS500 (GM51) fahren
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon basti3210 » Montag 17. August 2009, 16:44

ok danke für die schnelle Antwort hatte mich nur gewundert das ich denn KAT absägen musste bei der ixel Auspuffanlage :mrgreen:
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Montag 17. August 2009, 22:18

In Österreich dürfen GS500 ab der K4 nicht ohne KAT betrieben werden, ausser es wird eine Einzelabnahme durch die Zulassungsbehärde abgenommen (die ist teuer....). Diese Sache war bis vor Kurzem in Österreich auch nicht so klar, aber jetzt wurde das Gesetz scheinbar novelliert......
Meines Wissens nach gibt es auch keine zugelassenen Nachrüstanlagen für Bj nach 2004 ohne KAT mehr am Markt.....Remus und Sebring haben z.B. die katlose Anlage mit (alter) Zulassung für die GS >K4 nicht mehr im Programm......

Heisst für Dich:
Auch wenn das in Deutschland (noch) eine Grauszone zu sein scheint: wenn sie dich in Österreich damit erwischen (was zugegebnermassen äusserst unwarscheinlich ist) erlischt die Betriebserlaubnis. Nach dem bilateralen Strafabkommen führt das dann vermutlich zu einem Eintrag in Flensburg.... ist prinzipiell das Gleiche wenn sie uns in Deutschland wegen einer zu lauten (bei uns aber zugelassenen) Auspuffanlage abstrafen...... (soweit zu einheitlicher EU-Gesetzgebung ----- die Welt ist nunmal ungerecht... :roll: )
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon BW » Montag 17. August 2009, 22:34

Hab vor ner Weile erst mit nem TÜV-Prüfer über das Thema gesprochen, er sagte Folgendes:

Wenn der Auspuff eine EG-BE hat dann hat er die Grenzwerte auch ohne Kat eingehalten, ist also vollkommen egal.
Neuerdings gibt es aber eine Bescheinigung, die der Hersteller von offizieller Seite erhalten hat, daß der Kat entfallen kann und die dem Auspuffanlagen beigelegt werden muß und bei der Fahrt mitgeführt werden muß.

Ein anderer Prüfer sagte zu dem Thema:
Es muß dann nur der Kat ausgetragen werden wenn eine EG-BE besteht und der Kat eingetragen ist.
Diese Aussage ist allerdings etwas älter.
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon PEOPLES » Dienstag 18. August 2009, 09:23

Wenn der Auspuff eine EG-BE hat dann hat er die Grenzwerte auch ohne Kat eingehalten


so kenne ich das eigentlich auch noch, steuerhinterziehung (wie beim auto ect. ) wärs in dem fall auch nciht, weil alle dasselbe zahlen. meine suzuki ist auch BJ.2004, hat demnach auch nen kat -> hab auch keinen mehr drinnen und schaffe die geforderten abgaswerte (die ironischerweise noch bei 4,5% CO liegen) locker, obwohl ich nen PC dran habe.

@amigaharry: demnach müsste meine ja auch eine erloschene betriebserlaubniss in Ö haben. bin jetzt nicht der profi in solchen dingen, aber wir leben in der EU, wenn mein in D zugelassenes mopped dennen in D gültigen regeln entspricht, dann darf ich damit auch jedes andere EU-land fahren.
lediglich sicherheitsrelevante dinge können da bemängelt werden, ist ja aber in dem fall nicht relevant.
und punkte in flensburg, wenn ich in Ö zu schnell fahre :kratz: wär mir auch neu, dass ist ja wieder länderrecht und jedes urteilt da anders. davon unbetroffen natürlich das recht der staaten, in D ordungsgelder ect. "einzutreiben".
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Donnerstag 20. August 2009, 09:33

Nach dem EU-Übereinkommen für Verkehrsdelikte muss jede angezeigte Strafe über 70€ im jeweiligen Heimatland des Zulassungsbesitzeres/Fahrers verfolgt werden. Dabei wird das Delikt nach Abhandlung der Strafe aus dem Fremdland nach der Rechtslage des Heimatlandes abgehandelt bzw. weiter vefolgt. Das bezahlte Geld bleibt übrigends im Heimatland und wird m.W. nicht an das Fremdland bezahlt.......(das soll scheinbar die nationalen Behörden motivieren....)
Bei einer direkten Abstrafung vor Ort kann die Behörde dir im Ausland allerdings auch an Ort und Stelle Führerschein und/oder Kennzeichen abnehmen.

Beispiel: Du fährst in Österreich auf einer Freilandstraße mehr als 140 km/h - du bekommst eine Strafverfolgung nach Deutschland mit mind. 70€ (und möglicherweise weiteren Konsequenzen die sich aus der deutschen Rechtslage ergeben). Fährst du allerdings bei uns über 156km/h wird dir an Ort und Stelle der Führerschein entzogen und eine Strafverfolgung über die deutschen Behörden wird eingeleitet. Selbiges gilt für entsprechende Mängel am Fahrzeug.
Was hier so hart klingt wird aber in der Praxis vor allem nur für Fahrdelikte angewendet. Bei technischen Mängeln muss schon was arg Grobes passieren, daß dir ein Österreicher das Kennzeichen zupft! Sicher nicht wegen einem nicht vorhandenem KAT, denn 99,9% aller Polizeikontrollen haben davon keine Ahnung. Da müsstest du schon das Pech haben in eine technische Schwerpunktkontrolle mit Prüfzug zu geraten - da schlägt aber vermutlich eher ein Meteor in deinen Garten ein als das das passiert.....

Btw: Die neuen Radaranlagen bei uns knipsen euch jetzt auch von vorne........
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon kay73 » Donnerstag 20. August 2009, 09:38

AmigaHarry hat geschrieben:.....

Btw: Die neuen Radaranlagen bei uns knipsen euch jetzt auch von vorne........



Das können bei uns sogar die alten! :lol: ;)
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Donnerstag 20. August 2009, 09:47

Noch zur KAT-Frage:

Auch wenn das in Deutschland nicht eindeutig geregelt ist: In Österreich wird das als schwerer Mangel angeführt die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat - genauso wie Beispielsweise defekte Bremsen..... Das wäre auch in Deutschland der Fall wenn hier die Rechtslage bereits eindeutig wäre (das wird auch sicher bald geschehen)........ Ausgenommen davon ist man nur wenn man eine eingetragene Einzelzulassung besitzt. Eine generelle Zulassung (ABE) einer Auspuffanlage für die GS vor der KAT-Zeit ist KEINE gültige Zulassung für eine GS >K4, auch wenn in dieser ABE keine BJ-Grenze nach oben angegeben ist. Für die GS ab der K4 MUSS eine eigene ABE vorliegen. Grundlos hat Remus und Sebring ja nicht die katlose Anlage nur ohne ABE ausgeliefert.....
Bei Einzelabnahmen siehts natürlich anders aus: Meine Aprilia hat z.B. eine Einzelabnahme der Auspuffanlage mit 101 DB eingetragen (!) - da suchen die grünen Jungs dann immer verzweifelt nach was anderem das sie mir anhängen können :twisted: Wenn dir der TÜV (bei uns die Behörde selbst) das einträgt, kannst du auch nur mit einem Wasserleitungsrohr als Auspuff fahren - und das in ganz Europa!
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Donnerstag 20. August 2009, 09:51

kay73 hat geschrieben:
AmigaHarry hat geschrieben:.....

Btw: Die neuen Radaranlagen bei uns knipsen euch jetzt auch von vorne........



Das können bei uns sogar die alten! :lol: ;)


Was mich mal interessieren würde: Es gibt ja bei euch Anlagen die nur von vorne knipsen, oder? Wie identifizieren die da eigentliche einen Biker?
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon verbali » Donnerstag 20. August 2009, 09:53

Gar nicht :)
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon knoXxi » Donnerstag 20. August 2009, 11:04

Oder einer sitzt im Auto, bei einer mobilen blitze und schreibt das Kennzeichen mit. :wut: 75€ und 1 Punkt.
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon BW » Donnerstag 20. August 2009, 11:39

AmigaHarry hat geschrieben:Meine Aprilia hat z.B. eine Einzelabnahme der Auspuffanlage mit 101 DB eingetragen (!) - da suchen die grünen Jungs dann immer verzweifelt nach was anderem das sie mir anhängen können :twisted: Wenn dir der TÜV (bei uns die Behörde selbst) das einträgt, kannst du auch nur mit einem Wasserleitungsrohr als Auspuff fahren - und das in ganz Europa!


Da ist doch aber nur das Standgeräusch geändert worden, für das es keinen Grenzwert gibt.
Der Grenzwert für das Fahrgeräusch muß weiterhin eingehalten werden!
Den Wert für das Standgeräusch gibt es ja nur deswegen weil das Fahrgeräusch in einer Kontrolle unmöglich korrekt zu messen ist.
Da aber jeder Polizist Ohren hat wird man früher oder später auch mal zu einer Fahrgeräuschmessung gebeten oder gezwungen werden und dann ist die Eintragung von 101 dB Standgeräusch nicht mehr das Papier wert auf dem sie steht.

Wirklich legal ist eine solche Eintragung nur wenn sie auf Basis eines Gutachtens erfolgte und die Fahrgeräuschwerte auch wirklich eingehalten werden!
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Donnerstag 20. August 2009, 13:44

Das wurde auf Grund eines Gutachtens abgenommen und eingetragen! Auch das Fahrtgeräusch liegt höher (96DB). Auf Grund eines Gesetzeslücke war das bis 2002 bei uns (mit Tricks völlig legal) möglich - und was einmal zugelassen ist......... :twisted:
Übrigends: Bei uns werden beide Lautstärken im Typenschein eingetragen (Stand und Fahrt).
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon verbali » Donnerstag 20. August 2009, 19:06

AmigaHarry hat geschrieben:..
Übrigends: Bei uns werden beide Lautstärken im Typenschein eingetragen (Stand und Fahrt).

Hier auch
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon BW » Donnerstag 20. August 2009, 20:14

96 dB ist als Fahrgeräusch schon ein stattlicher Wert! :twisted:
Wenn das so eingetragen ist dann ist das wirklich legal.
Kenne halt viele von den Harley-Zahnarzt-Outlaws und Möchtegern-Rockern, die sich für ihr geändertes Standgeräusch und die damit angebliche legale Lautstärke ihrer Rohstoffverschwendung aus Milwaukee rühmen und in Kontrollen dann den Hintern versohlt bekommen!
Und womit? Mit Recht! :mrgreen:
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon AmigaHarry » Freitag 21. August 2009, 13:09

Nun, ich hatte bereits Kontrollen und musste auch zum Prüfen in die Prüfanstalt - wo mir dann unter Kopfschütteln (wie hast du denn das geschafft?) die Legalität bescheinigt werden musste........Heute würde das keinesfalls mehr zugelassen werden - damals gabs eben für ein paar Monate dies Lücke - und für ein nachträgliches Aberkennen eines Gutachtens fehlt die gesetzliche Grundlage.....manchmal macht das Leben richtig Spass.....
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon BW » Freitag 21. August 2009, 22:15

Da kann man echt nur gratulieren! :D
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Re: Endschalldämpfer GS500F Bj.05

Beitragvon kasapv » Sonntag 30. August 2009, 16:34

:roll: Kann mir hier den Auspuff absaegen und den ganzen Tag an der Polizeiwache vorbeifahren. Passiert mal nix. :mrgreen:

Bin allerdings mal hinter 'ner Gixxer mit ausgehoehltem Auspuff hergefahren. Ich dachte ich fahre hinter einem Jet her. Nach 'ner halben Stunde hat mir maechtig der Schaedel gebrummt und ich hab mich lieber weiter zurueckfallen lassen. :crazy:
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