selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon tesechs » Donnerstag 26. April 2012, 23:38

vorweg: bei mir ist alles heil, ist nur ne Interessensfrage:

Angenommen, ich schmeiß mich mit meinem Mopped in die Wiese und tu mir weh dabei, gebrochenes Bein o.ä.

Sachschaden:
- kein Fremdschaden, also hat meine Haftpflicht nix zu tun
- Mopped putt, also entweder Vollkasko gehabt oder selber zahlen.

eigener Personenschaden:
Inwiefern zahlt die gesetzliche Krankenversicherung meine Genesung?
Habe bisher gelesen, das die GKV die Akutbehandlung übernimmt, darüberhinausgehend aber nix ( also Reha, Krankengymnastik oder so. Aus eigener Erfahrung mit Vatterns Unfall letztes Jahr durchaus kostspielig, da oft langwierig)


Stimmt das so?
Inwieweit hilft einem da eine private Unfallversicherung weiter (gut,da gibts ja sicher auch Unterschiede ohne Ende, aber halt generell gesagt)?

Es geht hier nur um einen selbstverschuldeten Unfall ohne Fremdeinwirkung.
Wird da dann auch noch eventuell bei Fahrlässigkeit differenziert um Regressansprüche zu stellen?


vielleicht gibts ja hier jemanden, der sich mit sowas auskennt oder das schonmal erlebt hat
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon rocky » Freitag 27. April 2012, 00:09

:crazynurse:

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Unfall die Kosten für den Krankenhaus Aufenthalt im Rahmen der Regelleistungen .

Darüber hinaus entstehende Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden für gewöhnlich von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (BfA , LVA) und den Berufsgenossenschaften übernommen.

Reha-Maßnahmen dienen der Wiederherstellung der Arbeitskraft - daher die Zuständigkeit der Rentenversicherung


tesechs hat geschrieben:Wird da dann auch noch eventuell bei Fahrlässigkeit differenziert um Regressansprüche zu stellen?


Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung die Zahlung verweigern .
Dir wird dann zumindest eine Teilschuld angelastet werden .
In solch einem Fall hilft Dir dann aber auch keine private Unfallversicherung .


Die private Unfallversicherung dient hauptsächlich dazu wirtschaftliche Einbußen bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen ( z.B. beim Verlust von Körperteilen ) finanziell abzufedern .
Zuletzt geändert von rocky am Freitag 27. April 2012, 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon Ska » Freitag 27. April 2012, 00:24

Weiter angenommen man ist Student und nicht mehr familienversichert wie Henning und ich. Also nie "richtig" in den Augen der Gesellschaft gearbeitet. Dann macht die Rentenversicherung doch mal nix, weil man die nicht hat, oder?
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon rocky » Freitag 27. April 2012, 00:46

theoretisch ja

wäre interessant :kratz: ob man in Gewissheit dieser "Unterversicherung" nicht allein schon dadurch grob fahrlässig handelt :engel: wenn man als Student trotzdem Moped fährt :ka:
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon Magno » Freitag 27. April 2012, 08:09

rocky hat geschrieben: ... Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung die Zahlung verweigern .
Dir wird dann zumindest eine Teilschuld angelastet werden ....


Ehrlich??? Das würde ja heissen, dass wenn ich besoffen einen Unfall baue und Reha brauche, diese dann nicht bezahlt werden würde.

Kann sein, kann ich mir aber nicht vorstellen.
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon acid » Freitag 27. April 2012, 08:12

Ich frag mal nen Kumpel, der is Rechtsanwalt und Motorradfahrer ;)
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon cHa0s » Freitag 27. April 2012, 08:47

rocky hat geschrieben:Darüber hinaus entstehende Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden für gewöhnlich von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (BfA , LVA) und den Berufsgenossenschaften übernommen.
.

Bist du sicher, dass die BG die Kosten übernimmt, wenn es sich um einen privaten Unfall handelt?
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon tesechs » Freitag 27. April 2012, 10:56

genau da bin ich mir halt auch unsicher.

Wenn es ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit war,auch kein Problem
Aber wie Ska schon sagte, als Student hat man ja nicht zwingend ne Arbeitsstelle,ist damit im Moment nicht Einzahler in der Rentenversicherung (bzw. ist auch nicht in der BG erfasst?)

Fahrlässigkeit ist auch so eine Sache.
Soweit ich das gelesen habe, gilt Motorradfahren allein nicht als gefährliche Sportart,was dann von Leistungen ausschließen würde.
Man müsste halt nur wissen, wo Fahrlässigleit anfängt. Drogeneinfluss etc. wäre klar, aber nicht angepasste Geschwindigkeit ist ja auch immer Auslegungssache ;)

Ist ja nun auch nicht nur aufs Motorradfahren zu reduzieren. Ich kann ja auch auf der Treppe ausrutschen und mir was tun.
Mir kommt das Ganze übrigens in den Sinn, weil ich letztens was gelesen/gesehen hab von einer Familienvater, der laut Bericht der Krankenkasse ~250 000€ schuldet, die als Behandlungskosten für ihn aufgelaufen sind nach einem von ihm verschuldeten Unfall.
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Re: selbstverschuldeter Unfall - Krankenversicherung

Beitragvon rocky » Freitag 27. April 2012, 13:14

Magno hat geschrieben: Das würde ja heissen, dass wenn ich besoffen einen Unfall baue und Reha brauche, diese dann nicht bezahlt werden würde.

Kann sein, kann ich mir aber nicht vorstellen.



Was im Einzelfall als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist , muss oft gerichtlich ermittelt werden , da sich zumindest private Versicherungsunternehmen grundsätzlich bei jeder sich bietenden Gelegenheit sträuben , Leistungen zu gewähren .

Eine Rechtsschutzversicherung ist daher immer eine empfehlenswerte Zusatzversicherung , falls man sich überhaupt wirkungsvoll privat absichern möchte .

Natürlich vorzugsweise bei unterschiedlichen Anbietern , sonst kann es leicht zu Interessenkonflikten kommen wenn man Leistungen einklagen muss .

Beispiel :

Ein Kumpel von mir musste ( nach einem unverschuldeten Arbeitsunfall ) zuerst die eigene Rechtsschutzversicherung auf Übernahme der Verfahrenskosten verklagen weil diese sich mit der Begründung auf Aussichtslosigkeit geweigert hatte einen Prozess gegen die ebenfalls zahlungsunwillige Unfallversicherung zu führen

Er hat natürlich beide Prozesse gewonnen ;)



cHa0s hat geschrieben:Bist du sicher, dass die BG die Kosten übernimmt, wenn es sich um einen privaten Unfall handelt?


bei einem privaten Unfall bin ich mir sicher , dass sie sie nicht übernimmt
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