PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 20:37

Im anderen Forum hatte jemand einen Golfscheinwerfer verbaut.
Eigentlich zulässig ists aber nicht, weil ja die Kennung für ein Motorradscheinwerfer bei der eNummer fehlt (davon ist zumindest auszugehen). Auffallen würds vermutlich nicht, wenn du nicht grad einen mit Fadenkreuz und Standlichtring ranbaust.
Könnte aber sogar sein, dass ein TÜVer dir sowas einträgt. Es gibt auf für andere Scheinwerfer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Motorrad (bei irgendwelchen Zusatzleuchten von Wunderlich ist das der Fall)
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon verbali » Sonntag 17. Februar 2008, 20:45

Wenn er das erforderliche Prüfzeichen für einen Motorradscheinwerfer besitzt kannste anbauen was du willst.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 20:48

Mein Scheinwerfer hat weder Motorradprüfzeichen noch eNummer und ist trotzdem eingetragen. :mrgreen:
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon BW » Sonntag 17. Februar 2008, 20:51

Wenn er kein anderes Prüfzeichen (z.B. DOT) hat ist diese Eintragung ohne lichttechnisches Gutachten keinen Pfifferling wert!
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon verbali » Sonntag 17. Februar 2008, 20:55

moorhuhn hat geschrieben:Mein Scheinwerfer hat weder Motorradprüfzeichen noch eNummer und ist trotzdem eingetragen. :mrgreen:



Wenn du möchtest , dann lasse ich dir nen Satz Slicks eintragen. Rumfahren darfste damit trotzdem nicht!
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon kay73 » Sonntag 17. Februar 2008, 20:58

BW hat geschrieben:Wenn er kein anderes Prüfzeichen (z.B. DOT) hat ist diese Eintragung ohne lichttechnisches Gutachten keinen Pfifferling wert!


hmm, die sollten aber vorhanden sein. Ist aber auch egal. Frage hat sich erledigt. Ich frach nix mehr.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 21:12

Keine Ahnung, hab grad kein StvZO Kommentar da.
Aber so wie ich das lese:
Code: Alles auswählen

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und [b]Lichtquellen für Scheinwerfer[/b] -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,


Also müsste eine geprüfte Birne quasi reichen, falls man ein Importmodell (so wie ich) fährt.

Allerdings ist das natürlich ohne Gewähr.
Gestört hat sich bisher kein TÜVer dran.

Zum Thema Slicks: Keine Ahnung, müsste man sich einlesen.
Vermutlich aber nicht, weil die Vorschrift, aus der ich zitiere nur vom e-Prüfzeichen, aber nicht von den restlichen Vorschriften befreit. Und ein Reifen braucht nunmal mind. 16 mm Profil.
Hätte mein Scheinwerfer nur Abblendlicht und ich kein Fernlicht dran, würds auch nicht gehen!
Meine Eintragung reicht aber soweit ich weiß trotzdem nicht, ich bräuchte bräuchte eigentlich noch ne Ausnahmegenehmigung vom Amt.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon verbali » Sonntag 17. Februar 2008, 21:20

Lies mal StVZO § 49a und §50
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 21:21

Hab ich, aber da steht in beiden nix von einem e-Prüfzeichen.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon verbali » Sonntag 17. Februar 2008, 21:23

Prüfzeichen ist 50R oder R50
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 21:33

Jetzt reden wir glaub ich aneinander vorbei.
Was ich hier behaupte: Wenn man ein Fahrzeug hat, dessen Beleuchtungseinrichtungen nach §§49a, 50 StVZO passend angebaut sind (und in diesen beiden Vorschriften steht nix zum Thema geprüft), nehmen wir also mal Fernlicht und Abblendlicht

und

das importiert wurde aus einem Land, in dem §22a StVZO nicht gilt und eine geprüfte Birne drin hat

ist zulässig, wenn die Wirkung des Scheinwerfers gleich ist.

Macht ja soweit auch sinn, sonst könnte man sich keinen US Import o.ä. in Deutschland zulassen, was ja meist kein Problem ist.

Stellt sich nur noch die Frage, wo das mit den Ausnahmegenehmigungen vom Amt her kommt. Das hab ich noch nicht gefunden. Hab jetzt aber eigentlich auch keine Zeit mehr, hab morgen ne Rechtklausur und wollt das nochmal durchgehen.

Achso, ob die Sache wirklich wasserdicht ist, kann ich natürlich nicht garantieren :-)
Teste ich mal, wenn mich die Grünen (oder Blauen) oder was auch immer die jetzt für eine Farbe haben mal anhalten.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon BW » Sonntag 17. Februar 2008, 21:40

moorhuhn hat geschrieben:... sonst könnte man sich keinen US Import o.ä. in Deutschland zulassen, was ja meist kein Problem ist.


BW hat geschrieben:Wenn er kein anderes Prüfzeichen (z.B. DOT) hat ist diese Eintragung ohne lichttechnisches Gutachten keinen Pfifferling wert!


DOT = amerikanische Norm des Department Of Transport ;)

Die Eintragung per Einzelabnahme sieht dann etwa so aus:

Code: Alles auswählen
WIRKUNG DER BELEUCHTUNG IN ETWA NACHGEWIESEN


Ganz ohne Prüfzeichen = Keine Chance auf Eintragung oder illegale Eintragung!
Und wenn du ein Fahrzeug veränderst, das bereits nach europäischer Norm ausgerüstet war gibt es keine Eintragung anderer Beleuchtung per Einzelabnahme mehr!
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon moorhuhn » Sonntag 17. Februar 2008, 21:46

BW, genau das hab ich bei mir im Schein stehen.
Koito Modellnummer Wirkung in etwa Nachgewiesen.
DOT Nummer könnte ich aber mal suchen, ob da eine drauf ist.

Rest ist eh klar.

Und einen TÜV Prüfer zu finden, der so eine "Wirkung in etwa nachgewiesen" Eintragung macht steht wieder auf nem anderen Blatt. Ob mit oder ohne DOT Nummer. Keine Ahnung, ob das jeder darf oder obs da einschränkungen gibt.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon BW » Sonntag 17. Februar 2008, 21:55

moorhuhn hat geschrieben:Und einen TÜV Prüfer zu finden, der so eine "Wirkung in etwa nachgewiesen" Eintragung macht steht wieder auf nem anderen Blatt. Ob mit oder ohne DOT Nummer. Keine Ahnung, ob das jeder darf oder obs da einschränkungen gibt.


Darf nicht jeder, aber schon einige!
Wenn gar kein Prüfzeichen drauf ist wird es wohl niemand eintragen!
Wenn doch ist es damit nicht zwangsläufig auch legal.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon kay73 » Montag 18. Februar 2008, 23:36

Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. Ist aber egal geworden. Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß, bevor ne antwort kommt, kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon swm » Montag 18. Februar 2008, 23:38

kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. Ist aber egal geworden. Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß, bevor ne antwort kommt, kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.

:aua:
brauchste n Taschentuch? :machtnix:


Edit: Frag du doch mal bei TÜV und DEKRA nach.
DIE können dir das mit Gewissheit beantworten.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon theGrinch » Dienstag 19. Februar 2008, 00:12

Streit hab ich hier nicht gesehen, bissi Diskussion vielleicht aber die doch interessant.
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon Taifun » Dienstag 19. Februar 2008, 00:15

kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. Ist aber egal geworden. Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß, bevor ne antwort kommt, kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.


streit? wo? :kratz:

ich hätte beinahe behauptet die jungs haben diskutiert, um zu ner antwort zu kommen, was ja auch sinn und zweck eines forums ist. wenn du ne klare antwort von nur einer person haben willst, was dann ohne diskusion geht, da musste einen "vom fach" fragen z.b. wie oben steht TÜV / DEKRA ;-)
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon swm » Dienstag 19. Februar 2008, 00:18

Ich würde TÜV UND DEKRA fragen. (natürlich per Mail an die Zentrale...wenn man den dicken Graukittel von nebenan fragt ist die Aussage leider nicht beliebig viel wert...)
Allein schon um zu sehen, ob die das Selbe sagen ;)
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Re: PKW-Klarglasscheinwerfer ans Bike?

Beitragvon verbali » Dienstag 19. Februar 2008, 00:38

kay73 hat geschrieben:Und ich sprach hier von e-prüfzeichen für PKW. ..

Das E-Prüfzeichen an sich ist erstmal egal, das heißt nur das er geprüft wurde, aber nicht als was.
Danach kommen noch andere Kennungen die dann bestimmen was als was geprüft wurde.

kay73 hat geschrieben:..Wenn es erst 2 Seiten Streit geben muß,....


Hä?
Streit ?
Wo?

kay73 hat geschrieben:.. bevor ne antwort kommt, ..


Entschuldige, das die Antworten nicht zu deiner Zufriedenheit ausfallen.
Ich Fand gleich auf Seite 1 waren sehr gute, der GS_info Link vom BW zum Beispiel.

kay73 hat geschrieben:.. kann mir das Forum auch gestohlen bleiben.


:shock: :shock: :shock:
Wasn das fürn Sch***?
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