Goose hat geschrieben:du weist schon wie du das Luftpolster misst und einstellst?
verbali hat geschrieben:Merkt nur wer Ahnung hat, und die GS kennt. Das du auf einen solchen Menschen triffst, der dazu dir noch was böses will ist recht unwahrscheinlich
Suzuki-Superschurke hat geschrieben:Goose hat geschrieben:du weist schon wie du das Luftpolster misst und einstellst?
Also wenn du mich so fragst... nein....
verbali hat geschrieben:Die ABE hat dann aber in der Regel eine andere Nummer als das Teilegutachten. sind also meistens nicht rückwirkend gültig.
acid hat geschrieben:Habsch doch 140mm geschrieben. Das steht auch bei Wirth auf der Homepage. Du kannst deine Federn natürlich auch nicht eintragen lassen. Da wird dir keiner bei ner Kontrolle reingucken. Im Falle eines Gutachtens mit Prüfung der Betriebserlaubnis ist das natürlich weniger gut.
Luftpolster: entweder mit nem Lineal von Oberkante des Standrohrs bis zum Öl oder du nimmst ne fette Spritze mit Schlauch, schneidest den auf die richtige Länge und saugst ab, bis kein Öl mehr nach kommt. Luftpolster misst man ohne Federn und sonstiges im Rohr.
Suzuki-Superschurke hat geschrieben:Auf dem Umkarton steht aber "mit TÜV"
verbali hat geschrieben:Vielleicht ist aber auch nen Ganzer TÜV mit im Karton. Wie groß war der denn?
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